Seit 20 Jahren

Hausverwaltung

Wir sind eine Verwaltung die sich mit viel Einsatz und Engagement für Ihre Belange einsetzt. Von uns werden Wohnanlagen mit 6 bis 100 Wohneinheiten verwaltet. Wir arbeiten nach den Vorgaben des WEG-Gesetzes und Ihrer Teilungserklärung. Unsere Dienstleistungen beinhalten sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten die zu einer guten, zuverlässigen Hausverwaltung nach dem WEG-Gesetz gehören:

  • frühzeitige Erstellung der Jahresabrechnung, jedoch spätestens bis 30.06. sowie die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung noch vor den Sommerferien.
  • zügiger Protokollversand - zeitnahe Beschlussausführung der gefassten Beschlüsse
  • Werterhalt Ihrer Immobilie durch die Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen
  • bei Übernahme Ihrer Wohnanlage kostenlose Erstellung der Jahresabrechnung vom Vorverwalter
  • Rufbereitschaft am Wochenende ohne separate Berechnung
  • alle weiteren Tätigkeiten nach § 27 und § 28 des WEG-Gesetzes.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter (0 71 51) 27 48 21 oder per Mail an info@immobilienverwaltung-fischer.de zur Verfügung.

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